Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Was die Wegzugsteuer kostet, wann sie greift, warum die zinslose Stundung seit 2022 Geschichte ist — und was sich mit einem Wegzug nach Zypern tatsächlich ändert.

Wegzugsbesteuerung auf einen Blick

7 von 12
Jahre unbeschränkte Steuerpflicht als Voraussetzung
1 %
Mindestbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft
7 Raten
Statt zinsloser Stundung seit dem ATAD-UmsG
ca. 5 %
Effektive Belastung in Zypern auf ausgeschüttete Gewinne

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) besteuert einen Gewinn, den Sie nie realisiert haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, behandelt das Finanzamt Ihre Anteile an Kapitalgesellschaften so, als hätten Sie sie am Tag des Wegzugs zum gemeinen Wert verkauft. Es fließt kein Geld, es wechselt kein Anteil den Besitzer — die Steuer entsteht trotzdem.

Der Gesetzgeber begründet das mit dem Verlust des deutschen Besteuerungsrechts: Wertzuwächse, die während Ihrer Zeit als unbeschränkt Steuerpflichtiger entstanden sind, sollen in Deutschland versteuert werden, bevor Sie sich dem deutschen Zugriff entziehen. In der Praxis trifft die Regelung vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer mit GmbH-Anteilen, deren Vermögen im eigenen Betrieb steckt und die deshalb keine Liquidität haben, um eine Steuer auf einen fiktiven Verkauf zu bezahlen.

Umgangssprachlich hören Sie beide Begriffe: Wegzugsteuer und Wegzugsbesteuerung. Gemeint ist dasselbe. Im Gesetz steht keiner von beiden.

Wann greift § 6 AStG?

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Fehlt eine, greift die Wegzugsbesteuerung nicht:

  • Persönlicher Anwendungsbereich: Sie waren innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Diese Frist wurde mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz gesenkt — zuvor waren es zehn von zehn Jahren, was deutlich schwerer zu erfüllen war.
  • Sachlicher Anwendungsbereich: Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Maßgeblich ist die Beteiligungshöhe im Sinne des § 17 EStG, nicht die Rechtsform des Erwerbs.
  • Auslösender Vorgang: Sie beenden Ihre unbeschränkte Steuerpflicht. Der klassische Fall ist der Wegzug, es gibt aber weitere Tatbestände — etwa die unentgeltliche Übertragung auf eine im Ausland ansässige Person oder der Verlust des deutschen Besteuerungsrechts durch einen Wechsel der Ansässigkeit nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Die 1-%-Schwelle ist der Punkt, an dem sich die Fälle trennen. Wer ausschließlich breit gestreute Wertpapiere hält und an keiner Gesellschaft wesentlich beteiligt ist, fällt regelmäßig nicht unter § 6 AStG. Wer eine eigene GmbH hat, praktisch immer.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer?

Besteuert wird der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs und Ihren Anschaffungskosten. Auf diesen fiktiven Veräußerungsgewinn wird das Teileinkünfteverfahren angewendet: 60 % des Gewinns unterliegen Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, 40 % bleiben steuerfrei.

Rechenbeispiel
Gemeiner Wert der GmbH-Anteile beim Wegzug2.000.000 EUR
Anschaffungskosten (Stammkapital)25.000 EUR
Fiktiver Veräußerungsgewinn1.975.000 EUR
Davon steuerpflichtig (60 %)1.185.000 EUR
Steuerlast bei Spitzensteuersatz zzgl. Solirund 560.000 EUR

Die Größenordnung erklärt, warum die Bewertung der Anteile der eigentliche Streitpunkt ist. Bei einer nicht börsennotierten GmbH ist der gemeine Wert kein Betrag, den Sie wählen, sondern das Ergebnis einer Bewertung — im Zweifel nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Eine im Nachhinein unter Betriebsprüfung erstellte Bewertung fällt erfahrungsgemäß ungünstiger aus als eine zeitnah von einem Sachverständigen erstellte.

Was sich 2022 geändert hat — und warum es der entscheidende Punkt ist

Bis 2021 war der Wegzug innerhalb der EU und des EWR wirtschaftlich weitgehend folgenlos: Die Steuer wurde von Amts wegen zinslos und unbefristet gestundet. Sie entstand zwar, wurde aber praktisch nie fällig, solange Sie die Anteile hielten.

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz ist diese Stundung entfallen. An ihre Stelle ist eine Ratenzahlung über sieben Jahre getreten — auch für Wegzüge innerhalb der EU. Die Steuer wird festgesetzt und in sieben Jahresraten gezahlt, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.

Der häufigste Irrtum

Viele Beiträge im Netz stammen noch aus der Zeit vor 2022 und behaupten, ein Wegzug innerhalb der EU sei wegen der zinslosen Stundung unproblematisch. Das ist überholt. Wer heute nach Zypern, Portugal oder Irland zieht, zahlt — verteilt auf sieben Jahre, aber er zahlt. Prüfen Sie bei jeder Quelle zu diesem Thema das Datum.

Praktisch bedeutet das: Die Wegzugsbesteuerung ist von einem theoretischen Risiko zu einem konkreten Liquiditätsproblem geworden. Sie brauchen einen Plan, wie die Raten bedient werden — typischerweise aus Ausschüttungen der Gesellschaft, was wiederum eigene steuerliche Folgen hat.

Die Rückkehrregelung

§ 6 Abs. 3 AStG enthält ein Sicherheitsnetz: Werden Sie innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, entfällt der Steueranspruch rückwirkend. Bereits gezahlte Raten werden erstattet. Auf Antrag lässt sich diese Frist um weitere fünf Jahre auf maximal zwölf Jahre verlängern.

Die Regelung ist für Menschen gedacht, die vorübergehend ins Ausland gehen — eine Entsendung, ein befristetes Projekt. Für einen dauerhaften Wegzug ist sie kein Instrument, sondern eine Falle: Sie planen Ihr Leben nicht um eine Steuererstattung herum. Wer ohnehin zurückwill, sollte sie kennen; wer bleiben will, sollte sie ignorieren und stattdessen sauber wegziehen.

Was nicht unter die Wegzugsbesteuerung fällt

Der sachliche Anwendungsbereich ist enger, als viele annehmen. Nicht erfasst sind insbesondere:

  • Beteiligungen unter 1 % an Kapitalgesellschaften.
  • Deutsche Immobilien. Sie bleiben ohnehin im deutschen Besteuerungsrecht, unabhängig von Ihrem Wohnsitz — das ist kein Vorteil, sondern nur ein anderer Mechanismus.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften fallen nicht unter § 6 AStG. Hier greifen jedoch die Entstrickungsregeln der §§ 4 Abs. 1 EStG und 12 KStG, die wirtschaftlich zu einem ähnlichen Ergebnis führen können. "Nicht § 6 AStG" heißt nicht "steuerfrei".

Neu seit 2025: Fondsanteile

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile im Privatvermögen ausgedehnt (§ 19 InvStG, anwendbar ab 1. Januar 2025). Erfasst werden Anteile an klassischen Investmentfonds — also auch ETFs —, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt waren oder die Anschaffungskosten für die Anteile an einem einzelnen Fonds mindestens 500.000 EUR betragen. Die 500.000-EUR-Grenze gilt pro Fonds, nicht für das Depot insgesamt. Bei Spezial-Investmentanteilen greift die Regelung unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

Wer ein größeres ETF-Depot hält, sollte diesen Punkt gesondert prüfen lassen: Die Belastung entspricht der auf GmbH-Anteile und liegt inklusive Solidaritätszuschlag bei rund 28,5 % des Wertzuwachses — fällig, ohne dass ein Anteil verkauft wurde.

Zypern als Zielland: was sich danach ändert

Die Wegzugsbesteuerung ist eine einmalige Abrechnung mit Deutschland. Die eigentliche Frage ist, welches Steuersystem die zwanzig Jahre danach regiert. Zypern ist deshalb interessant, weil es die drei Belastungen, die in Deutschland zusammenkommen, gleichzeitig auflöst:

  Deutschland Zypern
Körperschaftsteuerca. 30 % inkl. Gewerbesteuer15 %
Dividenden an den Gesellschafter25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli0 % Einkommensteuer, 2,65 % GESY
Veräußerungsgewinne aus Aktien und Anteilensteuerpflichtig0 %
Erbschaftsteuerbis 50 %keine

Zur Tabelle: Bei einer Beteiligung von mindestens 25 %, oder von mindestens 1 % bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft, kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren an die Stelle der Abgeltungsteuer treten. Je nach persönlichem Steuersatz und Werbungskostensituation kann das günstiger sein — an der Größenordnung des Vergleichs ändert es nichts.

Der Non-Dom-Status stellt Dividenden und Zinsen für bis zu 17 Jahre von der zyprischen Verteidigungsabgabe frei (Special Defence Contribution, SDC). Es bleibt der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem GESY in Höhe von 2,65 %, der zudem gedeckelt ist. Für Gewinne, die über eine zyprische Gesellschaft ausgeschüttet werden, ergibt sich daraus eine effektive Gesamtbelastung von rund 5 %.

Hinzu kommt ein Punkt, der in der Praxis oft den Ausschlag gibt: Die zyprische Steueransässigkeit ist bereits nach der 60-Tage-Regel erreichbar, wenn Sie in keinem anderen Staat ansässig sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen nicht ein halbes Jahr auf der Insel verbringen. Und Zypern ist EU-Mitglied — die Freizügigkeit bleibt vollständig erhalten.

Der ehrliche Teil

Zwei Dinge, die auf den meisten Seiten zu diesem Thema fehlen, weil sie den Verkauf stören.

Erstens: Zypern beseitigt die deutsche Wegzugsteuer nicht. Kein Zielland tut das. Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beenden, und sie richtet sich nach deutschem Recht. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, beschreibt entweder die Rechtslage vor 2022 oder eine Gestaltung, die einer Prüfung nicht standhält. Gestaltbar sind der Zeitpunkt, die Bewertung und die Finanzierung der Raten — nicht das Ob.

Zweitens: Der Wegzug muss echt sein. Eine zyprische Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG), wenn sich ihre Geschäftsleitung im Sinne des § 10 AO tatsächlich in Deutschland befindet — also dort, wo die laufenden Entscheidungen von einigem Gewicht getroffen werden. Ein Briefkasten und ein Nominee-Direktor ändern daran nichts; maßgeblich ist der tatsächliche Ort der Willensbildung, nicht die Eintragung im Handelsregister. Hinzu kommen die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die nach einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland bis zu zehn Jahre nachwirken kann.

Wenn Sie und Ihr Lebensmittelpunkt nicht wirklich umziehen, ist Zypern die falsche Antwort. Das sagen wir lieber vorher als in drei Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung.

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Kann man die Wegzugsbesteuerung vermeiden?
Vollständig vermeiden lässt sie sich nur, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist: Beteiligung unter 1 %, weniger als sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren, oder keine Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Gestaltbar sind ansonsten der Zeitpunkt des Wegzugs, die Bewertung der Anteile und die Finanzierung der Raten. Modelle, die eine vollständige Umgehung versprechen, beruhen meist auf einem nicht vollzogenen Wegzug und schaffen damit ein größeres Problem, als sie lösen.
Gibt es noch die zinslose Stundung beim Wegzug innerhalb der EU?
Nein. Bis 2021 wurde die Wegzugsteuer bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat von Amts wegen zinslos und unbefristet gestundet. Das ATAD-Umsetzungsgesetz hat diese Regelung aufgehoben und durch eine Ratenzahlung über sieben Jahre ersetzt, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Viele ältere Beiträge im Netz geben hier noch die überholte Rechtslage wieder.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen?
Besteuert wird der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs und den Anschaffungskosten. Auf diesen fiktiven Gewinn wird das Teileinkünfteverfahren angewendet: 60 % unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei einem Anteilswert von 2 Mio. EUR und Anschaffungskosten von 25.000 EUR liegt die Belastung im Spitzensteuersatz bei rund 560.000 EUR.
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt der Steueranspruch rückwirkend, wenn Sie innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig werden. Bereits gezahlte Raten werden erstattet. Auf Antrag kann die Frist um fünf Jahre auf maximal zwölf Jahre verlängert werden. Für einen dauerhaften Wegzug ist die Regelung allerdings kein Planungsinstrument.
Beseitigt ein Umzug nach Zypern die deutsche Wegzugsteuer?
Nein. Die Wegzugsteuer entsteht nach deutschem Recht in dem Moment, in dem Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beenden, und kein Zielland kann daran etwas ändern. Was Zypern ändert, ist die Besteuerung danach: 15 % Körperschaftsteuer, 0 % Einkommensteuer auf Dividenden unter Non-Dom-Status zuzüglich 2,65 % GESY, und keine Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Aktien und Anteilen.
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Österreich und die Schweiz?
Diese Seite behandelt die deutsche Regelung nach § 6 AStG. Österreich kennt eine eigene Wegzugsbesteuerung mit einem Ratenzahlungskonzept, die Schweiz erhebt beim Wegzug natürlicher Personen grundsätzlich keine vergleichbare Steuer auf Beteiligungen. Wer aus Österreich oder der Schweiz wegzieht, sollte die jeweils nationale Regelung prüfen lassen; die zyprische Seite der Rechnung ist in allen drei Fällen dieselbe.

Wegzug nach Zypern prüfen lassen

Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage — Beteiligungsstruktur, Zeithorizont und wo Sie künftig tatsächlich leben und entscheiden wollen. Sie erhalten eine Einschätzung, ob die Struktur für Sie trägt. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das.

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